Abschlußbericht
Vortrag F. Gross
Vortrag Dr. Krutmann
Vortrag Dr. Röcher
Vortrag Dr. Schmidt
Vortrag Dipl. Ing. Stroh
Votrag Prof. Dr. Wassilew
Vortrag Dr. J. Wehrmann
Vortrag Dr. W. Wehrmann
Vortrag Dr. zur Mühlen
Programm 2004
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Vortrag Dr. Wolfgang Röcher
Sicherheit von Hautschutzmitteln
Dr. Wolfgang Röcher, Stockhausen GmbH, Geschäftsgebiet Hautschutz
Unter Hautmitteln werden Hautschutzmittel, Hautreinigungsmittel und Hautpflegemittel zusammengefasst, die innerhalb eines Hautschutzprogramms der Verhinderung beruflich bedingter Hauterkrankungen dienen. Hautschutzmittel zählen zur Persönlichen Schutzausrüstung und werden in der Europäischen PSA-Benutzerrichtlinie als solche definiert. Die Verwendung von Hautmitteln ist im Arbeitsschutzrecht verankert, die Herstellung und Inverkehrbringung von Hautmitteln wird durch die Kosmetik-Gesetzgebung geregelt. Die EG-Kosmetik-Richtlinie ist durch das Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Gesetz und durch die Kosmetik-Verordnung in deutsches Recht umgesetzt. Diese Gesetze übertragen dem Hersteller die Verantwortung für die Produkte und jeder Hersteller muss für seine Produkte sicherstellen, dass diese die Gesundheit des Verbrauchers bei bestimmungsgemäßer und vorhersehbarer Verwendung nicht schädigen. Hierzu muss der Hersteller eine Vielzahl von Anforderungen erfüllen, die der ständigen Kontrolle durch die zuständigen Überwachungsbehörden unterliegen. Die kosmetische Gesetzgebung umfasst z.B. Negativlisten mit verbotenen Stoffen bzw. eingeschränkt zugelassenen Stoffen und Positivlisten (Farbstoffe, Konservierungsstoffe, UV-Filter), Forderungen zur Produkt-kennzeichnungen (Hersteller, Anwendungshinweise, Chargenkennzeichnung, Angaben zur Haltbarkeit, INCI = International Nomenclature Cosmetic Ingredients) und zum Nachweis der Hautverträglichkeit und Wirksamkeit der Produkte. Den zuständigen Überwachungs-behörden muss auf Anfrage die Rezeptur, die chemische/mikrobiologische Spezifikationen, der Nachweis über Kosmetik-GMP, Wirksamkeitsnachweise, Bericht über unerwünschte Nebenwirkungen und eine umfassende Sicherheitsbewertung zur Einsicht offen gelegt werden.
In dem sog. „Code of Practice“ hat STOKO® Skin Care über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende einheitliche Qualitätsmaßstäbe definiert und umgesetzt. Dies umfasst strenge Kriterien bei der Rohstoffauswahl, optimale Überprüfung und Dokumentation der Produkteigenschaften, die Verpflichtung zu umfassenden Qualitätskontrollen und die Berücksichtigung ökologischer Aspekte über den gesamten Lebenszyklus eines Produktes. Der „Code of Practice“ dient als Maßstab für alle Entwicklungen und wird weltweit einheitlich umgesetzt.
In die Betrachtungen zur Sicherheit von Hautmitteln wird bei STOKO® Skin Care gegebenenfalls auch die Frage der Kompatibilität mit Materialien (z.B. Handschuhe), Arbeitsprozessen (Lack- oder Kautschuktechnologie) oder Lebensmitteln (toxikologische Bewertung) einbezogen.
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